Wussten Sie es schon?

Wer in eine gemeinnützige Stiftung zu stiftet, kann einen erweiterten steuerrechtlichen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen (§10b Abs. 1a EStG) und Erbschaftssteuer sparen (vgl. § 29 ErbStG). Die Stiftung LebensBlicke – Früherkennung Darmkrebs ist eine gemeinnützige Stiftung und finanziell auf Unterstützung angewiesen.

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