Die Stiftung LebensBlicke hatte bereits in einem ersten offenen Brief an den G-BA vom 16.03.2016 wichtige Fragen vor der Einführung des immunologischen Stuhltests in die Regelversorgung gestellt. Ihre Beantwortung war leider unzureichend. Da im Beschluss vom 21. April dann zugunsten ausschließlich quantitativer Stuhltests entschieden wurde, sieht sich die Stiftung in der Verantwortung, gerade für die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf weitere mögliche Probleme bei dieser Festlegung aufmerksam zu machen. „Diese Entscheidung darf nicht zu einem Rückgang der Inanspruchnahme am Darmkrebs-Screening führen, was nach gegenwärtiger Beschlusslage durchaus denkbar wäre“, so der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. J. F. Riemann der Stiftung LebensBlicke. Die Stiftung hat daher erneut einen offenen Brief an den gemeinsamen Bundesausschuss gerichtet mit der Bitte, die darin festgehaltenen Kritikpunkte bei der endgültigen Beschlussfassung zu berücksichtigen.