Einmalmaterialien müssen zusätzlich erstattet werden

Bei endoskopischen Untersuchungen wie der Magen- und Darmspiegelung kommen neben Endoskopen auch Instrumente wie Zangen, Schlingen, Clips und Nadeln zum Einsatz. Sie sind erforderlich, um Diagnosen zu sichern, Darmkrebsvorstufen zu entfernen oder entstandene Blutungen ambulant zu stillen. Bei der Kalkulation endoskopischer Leistungen sind Krankenkassen und kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor Jahrzehnten von wieder verwendbaren Instrumenten ausgegangen. Dieses Vorgehen ist heute vor allem aus hygienischen Gründen (= Patientenschutz) nicht mehr zu rechtfertigen. Deshalb bieten Hersteller von Zangen, Schlingen und Clips aktuell oder in Zukunft nur noch Einmalmaterialen an, die derzeit ausschließlich die Endoskopiker zu finanzieren haben. Nadeln werden seit Jahren über eine Gebührenziffer (EBM) erstattet, alle anderen Zusatzinstrumente dagegen nicht. Deshalb unterstützt die Stiftung LebensBlicke uneingeschränkt die Forderung der Leistungserbringer, alle Einmalmaterialen für Endoskopien zu finanzieren, und fordert Krankenkassen und KBV auf, umgehend die Kosten dieser Einmalmaterialen – insbesondere unter dem Aspekt der Patientensicherheit – den Leistungserbringern vollständig zu erstatten oder durch den EBM zu finanzieren.