Risikoadaptierte Früherkennung – Postulate der Stiftung

PantherMedia 2802925Das Krebsfrüherkennungsregistergesetz (KFRG) und die Umstellung vom g-FOBT auf den i-FOBT werden die Darmkrebsvorsorge und -Früherkennung in Deutschland erheblich verändern und verbessern. “Die Stiftung LebensBlicke wiederholt daher ihre schon vor zwei Jahren veröffentlichten Forderungen, die zum Teil umgesetzt sind, zum Teil aber auch noch auf die Umsetzung warten”, so Professor Dr. J. F. Riemann, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. “Wir fordern die verantwortlichen Entscheider im Gesundheitswesen auf, mit uns über weitere Verbesserungen gerade für die Risikogruppe mit familiärem Darmkrebs zu diskutieren.”

Risikoadaptierte Früherkennung – Postulate der Stiftung LebensBlicke

  1. Die risikoadaptiere Früherkennung bei Menschen mit familiärem Darmkrebsrisiko sollte erstgradig Verwandten 10 Jahre vor der Erkrankung des Indexpatienten, spätestens aber mit 45 Jahren, ausschließlich als Koloskopie mit Wiederholung alle 5 Jahre empfohlen werden. Das erhöhte Risiko ist trotz fehlender guter Evidenz akzeptiert (hochrangige Studien wird und kann es dazu schon aus ethischen Gründen nicht geben).

  2. Die transdisziplinäre Förderung der Screening-Teilnahme ist bei der Erfassung der Risikopersonen hilfreich (Ergebnisse der FAMKOL-Studie der Stiftung LebensBlicke).

  3. Die Flexibilisierung der Altersgrenzen im Krebsfrüherkennungsregistergesetz (KFRG) sollte auch genutzt werden, um Männern den Zugang zur Darmkrebsvorsorge schon mit 45 Jahren zu ermöglichen. Das belegen auch die 10-Jahresergebnisse des Zentralinstituts (ZI) der Kassenärztlichen Versorgung in Deutschland.

  4. Die Dokumentation aller Koloskopien sollte für alle durchgeführten Koloskopien, auch besonders für die nach positivem FOBT, zwingend eingeführt werden, um eine korrekte und lückenlose Datenerfassung zu ermöglichen.

  5. Hausärzte spielen eine zentrale Rolle in der Darmkrebsvorsorge und –Früherkennung. Ihr ärztliches Beratungsgespräch muss qualifiziert und strukturiert sein auf der Grundlage aktueller Empfehlungen (z.B. S3-Leitlinien Kolorektales Karzinom) und eine Ergebnisdokumentation enthalten. Entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten sind durch die Bundesärztekammer und durch die Landesärztekammern vorzusehen (Mannheimer Erklärung der Stiftung LebensBlicke, der Universitätsmedizin Mannheim und des DKFZ vom 26. Februar 2014). Siehe auch: http://www.lebensblicke.de/gesprachsleitfaden-fur-arzte-zur-motivation-von-versicherten/#more-4243
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