Die Darmspiegelung hat in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011 vermutlich mehr als 25.000 Darmkrebs-Todesfälle verhindert. Das ergab eine Analyse durch Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg (DKFZ). Sie berechneten zudem, dass die Darmkrebs-Sterblichkeit bei den 55- bis 79-Jährigen noch um mehr als ein Drittel sinken könnte, wenn alle Personen dieses Alters die Untersuchung in Anspruch nehmen würden, heißt es in einer Pressemitteilung des DKFZ.
Darmkrebs ist in westlichen Industriestaaten eine der häufigsten Krebsarten, allein in Deutschland sterben jedes Jahr über 25.000 Menschen daran. Eine Darmspiegelung (Koloskopie) kann die Erkrankung verhindern: Gutartige Veränderungen, aus denen später möglicherweise bösartige Tumoren hervorgehen, können bei dieser Untersuchung direkt entfernt werden. Die Koloskopie kommt als diagnostisches Verfahren zum Einsatz, um beispielsweise einen medizinischen Verdacht abzuklären.
Darüber hinaus haben gesetzlich Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren im Rahmen der Krebsfrüherkennung einen Anspruch auf eine Vorsorge-Darmspiegelung. Jüngere Studien zeigen, dass seit dem Beginn des Screenings im Jahr 2002 die Zahl der Neuerkrankungen bei den über 55-Jährigen rückläufig ist. Wissenschaftler um Hermann Brenner im Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) ermittelten nun den Einfluss der Koloskopie auf die Zahl der Todesfälle durch Darmkrebs.
Die Epidemiologen berechneten dazu Daten für den Zeitraum von 2008 bis 2011 sowohl für Deutschland als auch für die USA, wo es seit 1998 ebenfalls ein Angebot zur Vorsorge-Koloskopie gibt. „In beiden Ländern stehen inzwischen ausreichend hoch qualifizierte Angebote für die Darmspiegelung zur Verfügung“, erklärt Brenner. „Jedoch wird das Potential der Untersuchung bei der Vorsorge noch längst nicht voll ausgeschöpft.“
In Deutschland hatten sich 55 Prozent der 55- bis 79-Jährigen in den vorangegangenen zehn Jahren zur Vorsorge oder zur diagnostischen Abklärung einer Darmspiegelung unterzogen. In den USA waren es bis zu 60 Prozent. „Ohne die Darmspiegelung wären in der betreffenden Altersgruppe etwa 30 Prozent mehr Menschen an Darmkrebs gestorben“, erläutert Brenner. „Wenn zudem tatsächlich alle Personen dieses Alters die Koloskopie in Anspruch genommen hätten, wäre die Zahl der Darmkrebs-Sterbefälle um etwa 37 Prozent niedriger gewesen.“ Für die USA errechneten die Wissenschaftler ähnliche Werte (38,2% für 2008/2009 und 33,6% für 2010/2011).
Das Risiko, an Darmkrebs zu sterben, steigt bis ins hohe Alter kontinuierlich an. Deshalb ist in der Gruppe der 70- bis 79-Jährgen sowohl die Zahl der potentiell vermeidbaren Todesfälle als auch die der tatsächlich durch die Koloskopie vermiedenen Fälle am höchsten. Unter den 55- bis 59-Jährigen hingegen treten zwar deutlich weniger Darmkrebsfälle auf, da aber in dieser Altersgruppe seltener eine Koloskopie durchgeführt wurde (46 Prozent), konnte die Untersuchung hier auch nur etwa jeden vierten Todesfall verhindern.
Hermann Brenner und sein Team konnten bereits im Rahmen früherer Analysen zeigen, dass aufgrund hoher Qualitätsstandards der Schutzeffekt der Vorsorge-Koloskopie in Deutschland sehr hoch ist. Seit dem 1. April 2017 können gesetzlich Versicherte nun auch einen neuen immunologischen Test auf verborgenes Blut im Stuhl nutzen, der den herkömmlichen chemischen Test ablöst und das Angebot zur Vorsorge noch einmal deutlich verbessert. „Bei konsequenter Nutzung der Vorsorgeangebote könnten in den nächsten Jahren Zehntausende von Todesfällen an Darmkrebs vermieden werden“, betont Brenner. Dies könne am besten durch ein organisiertes Vorsorgeprogramm mit gezielter Einladung der Anspruchsberechtigten erreicht werden. Die bundesweite Einführung eines solchen Programms wird bereits seit Jahren im Nationalen Krebsplan und im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz gefordert, steht aber weiterhin noch aus.
Chen C, Stock C, Hoffmeister M, Brenner H, Public health impact of colonoscopy use on colorectal cancer mortality in Germany and the United States, Gastrointestinal Endoscopy (2017), DOI: 10.1016/j.gie.2017.04.005