Ärztlicher Berufsstand in Zukunft unter Generalverdacht?

ParagraphEs ist sicher berechtigt, gegen Korruption jedweder Art strafrechtlich vorzugehen. Gerade auch für das Gesundheitswesen wird schon länger über eine Verschärfung der bisherigen Maßnahmen diskutiert. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen für das Strafgesetzbuch vor. Dieser gilt in Zukunft auch für Vertragsärzte, die nach Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen keine Amtsträger sind. Es gibt eine Reihe von Tatbeständen, die grundsätzlich strafbar sein können; das Kernproblem aber ist, dass Staatsanwaltschaften aufgrund geringer Anforderungen an die Bejahung eines Anfangsverdachts (§152 / Abs.2 / StPO) in Zukunft sehr viel häufiger Strafverfahren einleiten können. Dazu genügt u.a. eine anonyme Anzeige von wem auch immer.

Die Stiftung LebensBlicke befürchtet eine zunehmende und unberechtigte Diskriminierung eines ganzen Berufsstandes, wenn das Gesetz in der vorliegenden Form in Kraft treten sollte. “Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Gesetzesvorlage zu entschärfen und zu verhindern, dass durch zahllose, später eingestellte Bagatellverfahren unter Umständen ein großer Schaden in der Öffentlichkeit entsteht”, so der Vorstandsvorsitzende der Stiftung LebensBlicke, Professor Dr. J. F. Riemann.

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