GBA-Beschluss “Dokumentation”: Eher Rück- als Fortschritt!

Die Ärztezeitung online berichtet am 19.6.2020, dass der GBA die elektronische Dokumentation der Krebsfrüherkennung beschlossen hat. Um die organisierten Angebote zur Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs schneller auf ihre Ziele hin überprüfen zu können, sollen die Daten rein elektronisch fließen. Die elektronische Dokumentation greift ab 1.10.2020. Die Erbringung der Früherkennungs- und Abklärungsuntersuchungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist künftig zudem nur zulässig, wenn die Dokumentationsvorgaben der organisierten Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (oKFE-RL) erfüllt werden. Was für das Darmkrebs-Screening als neu vom GBA verkauft wird, ist ein alter Hut! Schon seit 2002 ist die Dokumentation Pflicht, und seit etwa 2005 wird diese ausschließlich online dokumentiert. Das Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung (ZI) hat die Daten über 15 Jahre jährlich ausgewertet, veröffentlicht und die Leistungserbringer individuell (pro Praxis) informiert, um so auch eine praxisbezogene Qualitätssicherung und ein Benchmark zu ermöglichen. In Zukunft soll die Auswertung nur alle 2 Jahre erfolgen. Ob weiterhin eine Einzelauswertung für jede Praxis erfolgt, bleibt unklar.

Der gemeldete Fortschritt versucht die vom GBA zu verantwortenden Dokumentationsmängel in der Darmkrebsvorsorge zu verschleiern:

  • seit 2012 wäre eine Auswertung der 2. Vorsorgekoloskopie (nach 10 Jahren) möglich, eine wissenschaftlich eminent wichtige Datenerhebung. Eine solche Auswertung der Ergebnisse liegt aber bisher nicht vor.
  • Ab 1.10.2019 ist die online-Dokumentation ausgesetzt, weil ein modifizierter Doku-Bogen erst jetzt verabschiedet worden ist. Er enthält die Änderungen des KFRG (Einladungsverfahren), das zum 1.7.2019 in Kraft getreten ist. Somit wird der Effekt des Einladungsbriefes der Krankenkassen auf die Teilnahmerate erst ab 1.10.2020, nicht aber ab 1.7.2019 erfasst, die Bedeutung des iFOBT für die Darmkrebsvorsorge bis dahin nicht dokumentiert und die Absenkung des Eintrittsalters der Vorsorgekoloskopie für Männer auf 50 Jahre ab April 2019 nicht analysiert.
  • Hätte es eine kontinuierliche Dokumentation gegeben, dann hätte man sehr gut die Auswirkungen von „Corona“ auf die Darmkrebsvorsorge evaluieren können, eine elementar wichtige Information bzgl. des Einflusses einer Pandemie auf die Entwicklung der Morbidität und Mortalität des Kolorektalen Karzinoms.
  • Zuletzt hat das ZI den Auftrag verloren, weiterhin die Dokumentation des Vorsorgeprogramms zu übernehmen. Wie reibungslos die Erfassung ab dem 1.10.2020 mit einem neuen Dokumentationszentrum in Leipzig läuft, bleibt abzuwarten.

Dr. med. Dietrich Hüppe
Co-Sprecher Fachgruppe kolorektales Karzinom des bng
Vorstand Stiftung Lebensblicke
c/o Gastroenterologische Gemeinschaftspraxis Herne
Wiescherstrasse 20
44623 Herne
Mobil: 01714648966
Privat: hueppe.herne@t-online.de

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