Allen Vorsorgebemühungen zum Trotz

“Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den Erben einer Patientin, die an einem zu spät entdeckten Darmkrebs gestorben war, Schmerzensgeld zugesprochen. Die Patientin hatte zu Lebzeiten bei ihrem behandelnden Internisten über heftige Analblutungen geklagt. Trotz dieser massiven Beschwerden wurde keine Darmspiegelung durchgeführt, sondern lediglich die Diagnose Hämorrhoiden und eine Analfissur gestellt. Erst bei einem späteren Krankenhausaufenthalt kam durch eine Darmspiegelung dann das ganze Ausmaß der Erkrankung zu Tage. Das Gericht urteilte, dass der Verzicht auf die Darmspiegelung ‘in gravierender Weise gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen’ habe. Der Fall zeigt eindrücklich, dass nicht nur die Aufklärung der Patienten über die Bedeutung der Darmkrebsvorsorge wichtig ist, sondern dass auch die permanente Weiterbildung der Ärzte eine (lebens-) wichtige Forderung ist.” (Meldung von Dr. H. Meyer)

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