Das KFRG kommt – Möglichkeiten nicht ausgeschöpft!

2015-Dr. Dietrich Hüppe“Es hat 5 Jahre gedauert, bis der G-BA die Forderung des Krebsfrüherkennungsregistergesetzes (KFRG) aus 2013 in die Praxis umsetzen will: das organisierte Darmkrebs Screening. Die Stiftung Lebensblicke begrüßt, dass nun endlich weitere Fortschritte bei der Darmkrebsvorsorge konkret zu erwarten sind und dabei Zeitlinien festgelegt wurden. Bis Juli 2019 soll das Programm umgesetzt sein. Positiv ist auch, dass die Forderung der Fachgesellschaften aufgenommen wurde, das Einladungsverfahren für Männer auch zur Koloskopie schon mit 50 Jahren zu beginnen (eine langjährige Forderung auch der Stiftung LebensBlicke). Bei Frauen bleibt der Beginn bei dem 56. Lebensjahr. Die Versicherten sollen alle 5 Jahre bis zum 66. Lebensjahr schriftlich informiert und eingeladen werden, an der Darmkrebsvorsorge teilzunehmen. Wichtige weitergehende Forderungen deutscher Fachgesellschaften, die zur Beratung des G-BA aufgefordert worden waren, wurden jedoch nicht erfüllt.

  • Die gleichzeitige Versendung eines immunologischen Stuhltestes, um ein möglichst breites Angebot und die Motivation zur Teilnahme am Darmkrebs-Screening zu gewährleisten.
  • Die risikoadaptierte Früherkennung für Angehörige von Darmkrebspatienten. Diesen Erkenntnissen wurde vom G-BA nicht Rechnung getragen.
  • Fehlende Information zum familiären Darmkrebsrisiko auf den Dokumentationsbogen der Vorsorgekoloskopie.
  • Koloskopie nach positivem FIT ist Früherkennung, keine Abklärungskoloskopie!

Die Stiftung LebensBlicke wird auch weiterhin auf die aus ihrer Sicht noch fehlende Umsetzung dieser wichtigen Fragen drängen. Dazu gehört auch der unverminderte Einsatz, die Früherkennung für Männer schon mit 45 Jahren zu beginnen. Die American Cancer Society (ACS) hat diese Empfehlung gerade jüngst erst ausgesprochen.”

Dr. Dietrich Hüppe
Prof. Dr. J. F. Riemann

30.07.2018

Print Friendly, PDF & Email