Stiftung: Koloskopie nach positivem FIT ist Früherkennung!!

Logo Stiftung Lebensblicke-kleinSeit 2002 ist die Vorsorgekoloskopie als opportunistisches Angebot in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt und mit Qualitätsmaßnahmen hinterlegt worden einschließlich einer nationalen elektronischen Befunddokumentation. Dass die Vorsorgekoloskopie die Darmkrebs-Morbidität und -Mortalität erkennbar günstig beeinflusst, wurde in den letzten Jahren eindeutig gezeigt. Der immunologische Stuhltest hat seit dem 1.4.2017 als GKV-Leistung den Guajak-basierten FOBT abgelöst und bedeutet eine echte Verbesserung der Darmkrebsvorsorge. Ein positiver iFOBT zieht zwangsläufig eine Vorsorgekoloskopie nach sich. Diese Logik entspricht der Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL). Sie schafft zugleich die Möglichkeit, den iFOBT zu evaluieren, da eine Verpflichtung zur Dokumentation der Vorsorgekoloskopie besteht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat deshalb zum 1.4.2017 den Dokumentationsbogen angepasst und den positiven iFOBT als Indikation für die Vorsorgekoloskopie aufgenommen. Die Stiftung LebensBlicke (SLB) ist völlig überrascht und sehr betroffen, aus dem KBV-Newsletter (http://www.kbv.de/html/1150_33749.php) bzw. der Presse zu erfahren, dass am 14.03.2018 der Erweiterte Bewertungsausschuss (E-BWA) eine in ihren Augen und nach Auffassung der KBV ausgesprochen kontraproduktive und in die falsche Richtung zielende Entscheidung getroffen hat:

Die Abklärungskoloskopien gehören nach dieser Entscheidung nicht zur Früherkennung und müssen ab 1.4.18 als kurative Koloskopien mit der 13421 abgerechnet werden. Eine nationale Dokumentation dieser Untersuchung findet bisher und in Zukunft leider nicht statt

Die SLB stimmt der Einschätzung der KBV zu, dass diese Entscheidung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) widerspricht, die sich ausdrücklich mit der Abklärungskoloskopie beschäftigt und in § 37 Abs. 4 für diese Koloskopien die Regelungen nach § 40 und 41 der KFE-RL entsprechend vorschreibt. Wenn die sog. Abklärungskoloskopie nun aber als kurative Koloskopie nach EBM 13421 abzurechnen ist, dann ist für sie die KFE-RL offensichtlich überhaupt nicht gültig. Insoweit entfällt auch die Dokumentationspflicht. Eine weitere Evaluation dieser Vorsorgemaßnahme wird damit unmöglich.

Die SLB kann nicht erkennen, wie in Zukunft die KVen bzw. die KBV nachvollziehen sollten, ob eine nach 13421 mit dem ICD-Code K92.2 (Gastrointestinale Blutung) oder R19.5 (Sonstige Stuhlveränderungen) abgerechnete Koloskopie eine Abklärungskoloskopie war oder aus anderer Indikation durchgeführt wurde. Bei fehlender e-Dokumentation wird damit die Evaluation des iFOBT unmöglich. Über dieses Problem hätten sich die Beteiligten im BWA (Kassen und Unparteiischer Vorsitzender) im Klaren sein müssen – oder waren es vielleicht auch. Wenn man sich daran erinnert, dass sich der GKV-SV immer bremsend bzw. ablehnend zu Dokumentation und Evaluation der Koloskopie gestellt hat, dann hat die Kassenseite das vermutlich ganz bewusst in Kauf genommen oder gar beabsichtigt.

Durch den Beschluss des E-BWA wird der Darmkrebsfrüherkennung ein Bärendienst geleistet. Die SLB begrüßt und unterstützt im Sinne der Sache deshalb die Absicht der KBV, gegen den Beschluss, der gegen die Stimme der KBV erfolgte, zu klagen. Die SLB schließt sich dem Protestschreiben des Berufsverbandes niedergelassener Gastroenterologen (bng) vom 29.03.2018 an und wird diese Auffassung auch politisch vortragen. Es sollte für alle um das Ziel gehen, sich für eine nationale und evidente Darmkrebsvorsorge einzusetzen, die auf einem Einladungsverfahren basiert und deren Ergebnisse qualitativ gut dokumentiert werden.

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