Weiterer Kommentar: Der neue iFOBT und seine Tücken!

Logo i-FOBTDa ist den Ärzten, die bisher für die Darmkrebsvorsorge und Früherkennung in einer Person zuständig waren, zum 1. April ein schönes Ei ins Nest gelegt worden. Nicht nur, dass die Durchführung des quantitativen immunologischen Stuhltests jetzt ausschließlich ans Labor verortet und damit auf langjährige ärztliche Kompetenz zugunsten einer „besser auswertbaren und dokumentierbaren“ Leistung verzichtet wurde: die neue EBM Position 01737 für Testausgabe und Beratung  ist ein Witz. Für 6 € soll ein strukturiertes Beratungsgespräch geführt werden, das Voraussetzung für eine informierte Entscheidung des Anspruchsberechtigten ist. Ein solches Gespräch hat die Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Darmkrebsfrüherkennung im Nationalen Krebsplan als Einstieg in die Darmkrebsvorsorge und -Früherkennung gefordert, was auf allgemeine Zustimmung gestoßen ist. Die jetzt festgesetzte Gebührenziffer konterkariert diese Leistung. Aufwand und notwendige Gesprächsleistung stehen in keinem Verhältnis mehr. Da hilft auch nicht, dass die Leistungsposition 01740 ab 55 Jahren als Aufklärung zur präventiven Darmspiegelung zusätzlich abgerechnet werden kann. Es geht um den Einstieg in die Darmkrebsfrüherkennung, den Hausärzte, Gynäkologen, Urologen und andere bisher mit Erfolg erbracht haben. Die Gynäkologen waren bisher übrigens die besten Versorger bezüglich der Stuhltests. Ganz unabhängig davon sind kurz vor der Einführung noch viele Fragen offen wie z.B. die Erfüllung der Testanforderungen durch einzelne Labore.

Die Stiftung LebensBlicke hatte mit vielen anderen dafür plädiert, sowohl qualitative als auch quantitative immunologische Tests zumindest in einer Übergangsphase zuzulassen, da die wissenschaftliche Evidenz beider belegt ist. Die finale Entscheidung ist zugunsten des quantitativen Tests als nunmehr ausschließliche Laborleistung gefallen. Das kann und muss man akzeptieren, wenn die entsprechende Gebührenziffer dem Beratungsaufwand entspricht, und das ist so nicht der Fall. Es ist wohl damit zu rechnen, dass in vielen Fällen der Test ausgegeben und ein Beratungsgespräch zwar abgerechnet,  aber nicht in der notwendigen Tiefe geführt wird mit dem Verweis auf schriftliche Informationen, die es schon immer gegeben hat. Wir werden als Stiftung, die sich der Information und Motivation  der Menschen zur Darmkrebsfrüherkennung seit fast 20 Jahren verpflichtet fühlt, die Entwicklung sehr genau verfolgen und Schwachstellen, wo immer erkennbar, öffentlich machen. Warnungen an die gesundheitspolitischen Entscheider vor unpräzisen und nicht Kosten deckenden  Weichenstelllungen hat es vorher genug gegeben.

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