Sind Hausärzte beim Stuhltest nur noch Erfüllungsgehilfen?

Logo i-FOBTDie Einführung des quantitativen immunologischen Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl (i-FOBT) ist beschlossen. Vieles wird sich damit grundsätzlich ändern. Bisher erfuhr der Vorsorgeberechtigte sein Ergebnis noch während des Arztbesuches. Jetzt wird der Test ins Labor geschickt, und der einsendende Arzt erhält das Ergebnis erst im zweiten Anlauf. Werden damit alle bisherigen Versorger nur noch zu Erfüllungsgehilfen von großen Laboren, wenn sie zwar motivieren, aber keinen Test selber durchführen dürfen? Ist es sinnvoll, bei negativen Tests überhaupt nicht zu informieren? Was passiert, wenn ein Test verloren geht? Gibt es überhaupt genügend Labors, die sich wegen der hohen Gerätekosten beteiligen können? Sind dadurch nicht schon von Beginn an Versorgungsprobleme erkennbar? Warum darf der Testhersteller den Schwellenwert selbst bestimmen, der für die Sensitivität verantwortlich ist? Warum sind die im Gesetz vorgesehenen externen Kontrollen (Ringversuche) erst in einigen Jahren verfügbar? Ist die nachgeschaltete Bürokratie der Dokumentation nicht zu aufwändig? “Aus Sicht der Stiftung LebensBlicke ist es dringlich geboten, die Konsequenzen dieses Beschlusses im Gemeinsamen Bundesausschuss durch die Kassenvertreter wie auch durch die Ärzte noch einmal gründlich zu überdenken und an den jetzt schon erkennbaren Schwachstellen deutlich nachzubessern”, so der Vorsitzende der Stiftung LebensBlicke, Professor Dr. J. F. Riemann.

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